Die Prüfung Ihrer Augen durch uns Augenoptiker ist vom Gesetzgeber legitimiert. Unsere Qualifikation -nach mehrjähriger praktischer und akademischer Ausbildung an Augenoptikfachschulen - ist staatlich bescheinigt. Deshalb ist für eine Brille keine ärztliche Verordnung mehr erforderlich.
Wir vermessen Ihre Augen "objektiv" mit einem Computer-Refraktometer und nehmen dann den Feinabgleich "subjektiv" mit der Messbrille vor. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Brillenglasstärke fest, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Nutzen Sie unser Wissen um diese Zusammenhänge beim Kauf Ihrer neuen Brille. Ihr gutes Sehen liegt uns am Herzen.
Leistungen
Augenprüfungen
Sehberatung
Zunächst ermitteln wir Ihre Sehaufgaben, erfragen Ihre beruflichen oder arbeitstechnischen Besonderheiten und informieren uns über Hobbys bzw. Freizeitaktivitäten. Aufgrund dieser Informationen werden wir Ihnen geeignete Lösungsvorschläge unterbreiten und diese begründen, um letztlich mit Ihnen gemeinsam zu einem für Sie optimalen, Ergebnis zu kommen. Inzwischen gibt es, Dank der heutigen Produktvielfalt, Brillengläser für nahezu jedes optische Problem, solche aus mineralischem Material oder aus Kunststoff, gehärtet und entspiegelt, klar oder in allen nur denkbaren Farben, oder sogar selbsttönend. Auch im Hinblick auf die Glasstärken gibt es fast keine Begrenzungen mehr. Wenn doch, ist eine Korrektur mit Kontaktlinsen eine überlegenswerte Alternative. Die Vielfalt bei den Brillenfassungen ist sehr groß. Von fein, dezent, über die randlosen Brillen mit austauschbarem Bügel, bis hin zu den farbigen Kunststoffbrillen.
Videoberatung
Neben der gründlichen Augenprüfung ist die richtige Zentrierung der Schlüssel für die Verträglichkeit einer Brille und für bestmögliches Sehen.
Aus diesem Wissen heraus messen wir Brillen nicht "freihändig" ein, sondern nutzen modernste Technik für eine präzise Brillenzentrierung. Bei uns werden Ihre hochwertigen Brillengläser exakt angepasst - unser Service für Sie.
Führerschein-Sehtest
Wir sind eine amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinbewerber.
Bei Vorlage eines gültigen Ausweises ( Personalausweis, Reisepass) können Führerscheinbewerber Sehteste für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolvieren. Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen ist die Bestätigung eines Augenarztes erforderlich. Wer den Führerschein machen will, muss an einem speziellen Führerschein-Sehtest teilnehmen. Mit einem speziellen Gerät wird die Sehleistung, der Visus, gemessen. Wenn Sie bei uns einen Führerschein-Sehtest durchführen lassen, denken Sie an folgendes :
- Sie können ohne Voranmeldung in unsere Geschäfte kommen
- Wir benötigen Ihren Pass oder Personalausweis
- Denken Sie an Ihre Brille oder Kontaktlinsen
- Wir bescheinigen Ihnen, dass wir den Führerscheinsehtest durchgeführt haben
- Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt 6.43
Vom Gesetzgeber sind mindestens 70% Sehkraft für das einzelne Auge vorgeschrieben. Wird das geschafft, ist alles OK. Sollten Sie diese nicht haben, werden wir auf Wunsch Ihre Sehschärfe noch einmal messen. Wenn Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen die vorgeschriebene Sehleistung von mindestens 70% erreichen, erhalten Sie den Sehtest mit dem Vermerk – „mit Sehhilfe bestanden“. Wenn Sie weniger als 70% erreichen, muss der Facharzt entscheiden.
Kontaktlinsenanpassung
- Beratung
- Neuanpassung
- Pflegemittelberatung
- bei trockenen Augen
- für Hornhautverkrümmung
- für Fern – und Nahkorrektion
- für Keratokonus
- für Keratoplastik
- mit Farben Pflegemittelberatung
Vergrößernde Sehhilfen (Lupen, Lupenbrillen)
Wie geht es weiter, was geschieht, wenn die Brille nicht mehr ausreicht; wenn Licht unerträglich blendet oder Fernsehen nicht mehr möglich ist ?
Diese Probleme treten bei starker Fehlsichtigkeit und reduzierter Sehleistung auf, oft in Folge von Augenerkrankungen oder degenerativer bzw. altersbedingter Veränderungen am Auge. Nach einer sorgfältig durchgeführten Refraktion kann die Restsehschärfe (Visus) genau bestimmt werden. In einem ausführlichen Gespräch werden die Probleme und die speziellen Lösungen geklärt. Im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit werden die in Frage kommenden Sehhilfen ermittelt. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass die Hilfsmittel, sei es eine Lupe, eine Lupenbrille oder ein elektronisches Bildschirmlesegerät, in der Handhabung einfach sind und im Gebrauch getestet werden. .Auf Wunsch übernehmen wir selbstverständlich auch das Gespräch mit dem behandelnden Augenarzt zwecks Erstellung eines Rezeptes und erstellen auch den Kostenvoranschlag zur Vorlage bei den Krankenkasse.
Hilfe bieten vergrößernde Sehhilfen auch denjenigen Menschen, die auf Grund ihres Berufes besondere Sehanforderungen erbringen müssen, wie z.B. Zahnmediziner, Chirurgen, Feinmechaniker oder Technische Zeichner. Aber auch bei der Ausübung bestimmter Hobbys, wie z.B. Briefmarken sammeln, Handarbeiten oder Malen, können die verschiedenen Hilfsmittel eine sinnvolle Unterstützung sein.
Hausbesuche
Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen bzw. zeitlichen Gründen nicht möglich sein sollte in eine unserer Filialen zu kommen, rufen Sie uns bitte einfach an. Dann kommen wir zu Ihnen und beraten Sie während eines Hausbesuches ebenso kompetent und allumfassend.
Unsere Hausbesuche-Hotline: 03338/38623